Für den Zeitraum 1. November bis 31. März übernehme wir für Sie zuverlässig und gründlich die Räum- und Streupflicht auf
Gehwegen, Parkplätzen und Flächen gemäß der jeweiligen Gemeindeverordnung.
Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sowie das rechtzeitige und zuverlässige Erscheinen beim Kunden hat für uns oberste Priorität. Dabei sind für uns gewerbliche - und private Kunden gleichermaßen wichtig. Zuverlässigkeit, Offenheit und Freundlichkeit sind meine Werte.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach unter Kontakt an uns oder rufen Sie einfach an. Wir sind für Sie da und helfe Ihnen gerne weiter.